Andrea Wolf: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg verurteilt die Türkei
Libertad! begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen den türkischen Staat im Falle des bis heute nicht geklärten Todes von Andrea Wolf
Andrea Wolf, die Gründungsmitglied unserer Initiative Libertad! war, hatte sich Mitte der 90er Jahre der kurdischen Befreiungsbewegung angeschlossen. Nach Aussagen von Augenzeug/innen war sie im Oktober 1998 von türkischen Militärs nach einem Gefecht lebend gefangen genommen, misshandelt und hingerichtet worden. Die türkische Regierung hat sich – wie jetzt in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt – nie ernsthaft um eine Aufklärung der Todesumstände bemüht, geschweige denn die Täter zur Verantwortung gezogen. Wir hoffen, dass dieses Urteil ein Schritt hin zur offiziellen Untersuchung der tatsächlichen Vorgänge sein wird.
Zu Hochzeiten des schmutzigen Krieges gegen die kurdische Befreiungsbewegung war es an der Tagesordnung, gefangene Guerillakämpfer/innen zu misshandeln, zu foltern, zu töten, und noch ihre Leichname zu schänden. Aber die extralegale Hinrichtung einer Deutschen erregt mehr Aufmerksamkeit als die von kurdischen Kämpfer/innen, und ist somit eine Chance, den Blick der Öffentlichkeit auf die aktuellen Geschehnisse in Kurdistan zu lenken:
Seit der Aufkündigung eines einseitigen Waffenstillstands der kurdischen Guerilla am 1.6.2010 wendet die türkische Armee wieder vermehrt Methoden des schmutzigen Krieges an: Vergeltungsaktionen an Zivilist/innen, Bombardierung von Dörfern, extralegale Hinrichtungen von gefangenen Guerillas und von legalen politischen Aktivist/innen.
Zuletzt sollte noch gesagt werden, dass ohne die Unermüdlichkeit der Mutter von Andrea Wolf und durch die Arbeit der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission (IUK) zur Aufklärung der Todesumstände von Andrea Wolf die ganze Angelegenheit buchstäblich im Sande verlaufen wäre.
08.09.2010: Pressemitteilung der Internationalen Unabhängige Untersuchungskommission (IUK) zur Aufklärung der Todesumstände von Andrea Wolf
Anwältin fordert: „Jetzt müssen endlich die verantwortlichen türkischen Militärs wegen vorsätzlicher Tötung von Andrea Wolf vor Gericht gestellt werden!“
Im Fall der Tötung der Münchnerin Andrea Wolf gibt es nach nunmehr über sieben Jahren ein Urteil gegen den türkischen Staat: In seiner Entscheidung vom 8.6.2010, verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), weil „die nationalen Behörden entgegen den Forderungen von Artikel 2* der Konvention keine adäquate und effektive Untersuchung in Bezug auf das Schicksal der Tochter der Klägerin (Anmerkung: die Mutter von Andrea Wolf) geführt haben“. Die Türkei wird darüber hinaus zur Zahlung einer „angemessenen Genugtuung für die seelischen Leiden“ an Lilo Wolf, die Mutter der getöteten Andrea Wolf, verurteilt.
Akribisch listen die Richter in ihrem Urteil die einzelnen Punkte der Missachtung und Verletzung der Mindestanforderungen für ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren durch die türkischen Justizbehörden auf und rügen dabei insbesondere einerseits die Unterlassungen von Ermittlungen und andererseits die Voreingenommenheit bei der Auswahl von Beweisen, die gerade nicht zur Aufklärung der Tötung beigetragen haben, sondern von vornherein auf die Einstellung des Verfahrens zielten. Das betrifft im Einzelnen u.a. die Feststellungen des EGMR, dass die türkische Justiz nicht nach dem Auffindungsort des Leichnams von Andrea Wolf gesucht hat, dass benannte und vorhandene Zeugen nicht gehört wurden sowie ungeprüft und einseitig bestimmte Zeugenaussagen übernommen worden sind. Der Gerichtshof beanstandet weiter, dass die türkische Staatsanwaltschaft nicht versucht hat herauszufinden, welche militärischen Einheiten und deren Akteure, die sich dem Vorwurf der Folter und vorsätzlichen Tötung von Andrea Wolf ausgesetzt sehen, an für den Sachverhalt relevanten militärischen Aktionen beteiligt waren. Im Hinblick auf die von der deutschen Justiz der türkischen Justiz zur Verfügung gestellten Beweise kritisiert der EGMR, dass die sich daraus ergebenden Ermittlungsansätze in keiner Weise für die Aufklärung des Todes von Andrea Wolf genutzt wurden. Diese Kritik bezieht der Gerichtshof explizit auch auf die Missachtung der der türkischen Justiz von der Internationalen unabhängigen Untersuchungskommission (IUK) übermittelten Beweise. Der EGMR bestätigt darüber hinaus , dass die Schlussfolgerung der IUK, die im Januar 2003 zu der Klage gegen die Türkei vor dem EGMR geführt hatten, sich auf „legitime Verdachtsmomente“ stützen kann: Die Nicht- Regierungskommission IUK kam bereits damals zu dem Schluss, dass die Münchnerin Andrea Wolf am 23. Oktober 1998 von der türkischen Armee im Gebiet Van gemeinsam mit anderen Mitgliedern der PKK lebend gefangen genommen und anschließend verhört, gefoltert und hingerichtet worden sei - die Leiche sei von den Soldaten am Ort des Kriegsverbrechens in den Bergen Kurdistans zurückgelassen worden. Auch der EGMR geht davon aus, dass Andrea Wolf dort getötet worden ist. Da dafür jedoch ausreichende gerichtsverwertbare Beweise noch fehlten, die „über jeden Zweifel erhaben“ die Verantwortung des türkischen Militärs beweisen, konnte der Gerichtshof die Türkei nicht auch wegen Verantwortlichkeit für die Tötung und Folter von Andrea Wolf nach Art. 2 EMRK verurteilen.
Rechtsanwalt Jörg Arnold, Mitglied im Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und Prozessbevollmächtigter der Mutter von Andrea Wolf: „Die Türkei hat sich eines schweren Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention schuldig gemacht. Die türkische Justiz hat versagt und offensichtlich aus politischem Interesse eine adäquate Aufklärung des Todes von Andrea Wolf seit Jahren unterlassen. Es ist zu hoffen, dass das Urteil des EGMR dazu führt, dass die Ermittlungen in der Türkei wieder aufgenommen werden, wozu es auch juristischer und politischer Anstrengungen durch die Bundesrepublik Deutschland bedarf. “
Rechtsanwältin Angelika Lex, die die Internationale Unabhängige Untersuchungskommission (IUK) vertritt: „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den türkischen Staat. Jetzt müssen endlich die verantwortlichen Militärs, die Andrea Wolf gefoltert und vorsätzlich getötet haben, ermittelt und vor Gericht gestellt werden. Deshalb fordern wir die Staatsanwaltschaft Frankfurt dazu auf, die Ermittlungen im Fall Andrea Wolf wieder aufzunehmen, die überlebenden Zeugen des Kriegsverbrechens zu vernehmen und gemeinsam mit der IUK eine Öffnung des Grabes von Andrea Wolf und eine Obduktion durch internationale Gerichtsmediziner vorzubereiten. Dazu werden wir weitere Beweise vorlegen.“
Oskar Schmid, Mitglied der IUK: „Es darf kein Vergessen geben – auch dann nicht, wenn man für die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen wie der extralegalen Hinrichtung von Andrea Wolf Jahrzehnte braucht: Denn Kriegsverbrecher und staatliche Folterer dürfen und können sich nie in Sicherheit wiegen. Deswegen ist das Urteil des EGMR so bedeutend: Jetzt ist auch für die Türkei die Zeit gekommen, dass die Verantwortlichen für Folter und Tötung zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Dafür sind die Impulse von außen nötig, genauso wie die Initiativen demokratischer Kräfte in der Türkei selbst.“
* Artikel 2 der Konvention: „1. Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt.“
siehe bitte auch die die folgenden Anlagen Informationen zum Urteil und zum Hintergrund des Falles
Links:
- Andrea "Ronahi"/"Lisa" Wolf-Seite : Aktuell - Archiv
- IUK Unterschungskommission Andrea Wolf
- elektronische Ausgabe des Buches "Im Dschungel der Städte..."







