§129ff
Bundesgerichtshof: BKA-Überwachung von Libertad!-Aktivisten war illegal
Die linke Organisation Libertad!, die Teil der Interventionsitischen Linken (iL) ist, informierte am Wochenende darüber, dass die jahrelange Dauerüberwachung und Ausforschung dreier ihrer Aktivisten vom Bundesgerichtshof für "rechtswidrig" erklärt wurde. Diese Feststellung belegt zumindest eins, dass das seit den 1970er Jahren gegen die revolutionäre Linke installierte Staatsschutzrecht §129a vor allem der Ausforschung der Linken dient. "Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistischen Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir. Wir sind alle militant", schreibt Libertad!.
Ermittlungen gegen militante gruppe: Zeugen von Haft bedroht
Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren gegen die militante gruppe (mg), drei Berlinerinnen zur zeugenschaftlichen Vernehmung nach Karlsruhe geladen. Die Vernehmungen beginnen am Mittwoch, den 9. April. Die erste Zeugin, die nach Karlsruhe geladen war, verweigerte die Aussage. Hintergrund der Vorladungen ist ein seit Juli 2007 öffentliches Verfahren gegen sieben Beschuldigte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB. Auslöser des Verfahrens waren eine Reihe bisher nicht aufgeklärter Brandanschläge, teilweise mit Sachschäden, u.a. auf Fahrzeuge der Bundeswehr.
Am Mittwoch, den 16. April, ist eine weitere Zeugin nach Karlsruhe vorgeladen.
Kriegsgerät interessiert uns brennend
Antimilitaristische Blockade- und Sabotageaktionen in Europa. Mit AktivistInnen aus Irland, Belgien, Holland und der BRD. Solidarität mit den verfolgten AntimilitaristInnen!
Berlin, Statthaus Böcklerpark, Prinzenstr. 1







