Ermittlungen gegen militante gruppe: Zeugen von Haft bedroht
Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren gegen die militante gruppe (mg), drei Berlinerinnen zur zeugenschaftlichen Vernehmung nach Karlsruhe geladen. Die Vernehmungen beginnen am Mittwoch, den 9. April. Die erste Zeugin, die nach Karlsruhe geladen war, verweigerte die Aussage. Hintergrund der Vorladungen ist ein seit Juli 2007 öffentliches Verfahren gegen sieben Beschuldigte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB. Auslöser des Verfahrens waren eine Reihe bisher nicht aufgeklärter Brandanschläge, teilweise mit Sachschäden, u.a. auf Fahrzeuge der Bundeswehr.
Am Mittwoch, den 16. April, ist eine weitere Zeugin nach Karlsruhe vorgeladen.
An die Redaktionen
Pressemitteilung
der ZeugInnengruppe
vom 08.04.2008
Ermittlungen gegen militante gruppe: Zeugen von Haft bedroht
BERLIN. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt im Verfahren gegen die militante gruppe (mg), drei Berlinerinnen zur zeugenschaftlichen Vernehmung nach Karlsruhe geladen. Die Vernehmungen beginnen am Mittwoch, den 9. April.
Die Zeugenvorladungen enthalten eine besondere Brisanz, da sie direkt vor den Ermittlungsrichter des BGH erfolgen. Sollten die Zeuginnen nicht zur Aussage bereit sein, droht ihnen dort die umgehende Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 1.000 Euro oder Beugehaft von bis zu sechs Monaten.
Hintergrund der Vorladungen ist ein seit Juli 2007 öffentliches Verfahren gegen sieben Beschuldigte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB. Auslöser des Verfahrens waren eine Reihe bisher nicht aufgeklärter Brandanschläge, teilweise mit Sachschäden, u.a. auf Fahrzeuge der Bundeswehr. Nachdem zunächst vier der Beschuldigten, unter ihnen ein Wissenschaftler der Humboldt Universität Berlin, in Untersuchungshaft saßen, musste die Bundesanwaltschaft (BAW) mehrere Rückschläge einstecken und letztendlich alle Beschuldigten aus der Haft entlassen. Des Weiteren mussten die umfassenden, ursprünglich wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB geführten Ermittlungen auf den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung herabgestuft werden.
Bereits im Oktober 2007 wurden über 20 Personen aus dem beruflichen, persönlichen oder politischen Umfeld der damals noch unter Terrrorverdacht stehenden Beschuldigten durch die BAW zum Bundeskriminalamt (BKA) geladen, darunter zwei Journalisten und ein Jurist. Gemeinsames Merkmal dieses Personenkreises war lediglich der Kontakt zu einer der verdächtigten Personen – beispielsweise als Redakteur, Kollege, Mitbewohner oder Freund.
Unter dem Eindruck der abenteuerlichen Terrorermittlungen durch die BAW und das BKA verweigerten damals fast alle vorgeladenen Zeugen die Aussage. Ihnen droht nun ebenfalls die erneute Vorladung nach Karlsruhe, Geld- oder Haftstrafen. Einer der damals geladener Zeugen meinte dazu: „Das ist doch absurd. Alle Beschuldigten des Verfahrens werden entlassen, aber ich als unbeteiligter Zeuge werde nun mit Haft bedroht.“
Kontakt zur ZeugInnengruppe: keine-zeuginnen [at] so36.net
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter http://einstellung.so36.net
Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte e.V.
Greifswalder Straße 4
D-10405 Berlin
Deutschland
einstellung [at] so36.net
Pressekontakt ZeugInnen: 0157 / 72 13 67 63
An die Redaktionen Politik, Innen
Pressemitteilung, 9. April 2008
Zeugin im mg-Verfahren verweigert die Aussage in Karlsruhe
Bei der heutigen Zeugenvorladung im Verfahren gegen die militante gruppe (mg) konnte die vorgeladene Zeugin ihre Aussage verweigern. Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit (BGH) entschied gegen den Einspruch der Bundesanwaltschaft (BAW), dass sie aufgrund des § 55 ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen kann.
"Nach den Erfahrungen bisheriger §129-Verfahren wollen die Behörden von mir uferlose Auskünfte über den Beschuldigten - von seinem Persönlichkeitsprofil, über seine politische Geschichte bis zu seinen sozialen Netzwerken. Ich bin nicht bereit, diese Auskünfte zu geben und so in einer in jeder Hinsicht für Interpretationen offenen Gesprächssituation vielleicht Worte zu liefern, die sie so verdrehen könnten, dass sie dazu beitrügen, diesen Freund in den Knast zu bringen", sagte die vorgeladene Zeugin nach der Entscheidung. "Der Paragraphen 129 zielt als Teil einer politischen Justiz einseitig darauf ab, linke, feministische, antifaschistische und antirassistische Bewegungen auszuschnüffeln, einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Daran will ich durch eine Aussage nicht mitwirken."
Die Bundesanwaltschaft hat angekündigt, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Hinweis an die Redaktionen
Am kommenden Mittwoch, den 16. April, ist eine weitere Zeugin nach Karlsruhe vorgeladen. Wir werden Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.







